Krankenhaus Aufenthalt

Klinische Sozialarbeit

Klinische Sozialarbeit basiert auf einer ganzheitlichen Sichtweise - der Mensch mit seinen Bedürfnissen steht im Mittelpunkt.

Ein Krankenhausaufenthalt aufgrund einer Erkrankung, Unfall, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit wirft für Patienten und Angehörige eine Menge Fragen auf. Im Genesungsprozess können Probleme in persönlichen, sozialen, beruflichen und finanziellen Bereichen auftreten.

Klinische Sozialarbeit bietet Information, Beratung, Begleitung, Unterstützung und Vermittlung.

Klinische Sozialarbeit  ergänzt mit seinem Unterstützungsangebot die medizinische und pflegerische Versorgung im Krankenhaus. Sie ist eine Schnittstelle zwischen dem Patienten, seinen Angehörigen, den behandelnden Berufsgruppen im Krankenhaus und den kooperierenden Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses.

Das Unterstützungsangebot  kann von stationären Patienten sowie deren Angehörigen kostenlos und vertraulich in Anspruch genommen werden. 

Zweckgewidmete Spenden von Privatpersonen und Firmen geben uns dankenswerterweise die Möglichkeit, neben kompetenter und einfühlsamer Beratung von KrebspatientInnen und Angehörigen auch finanzielle Unterstützung für jene Menschen anzubieten, die verursacht durch die Krebserkrankung in finanzielle Notlage geraten sind.

Dieser Krebshilfe-Soforthilfe-Fonds wurde geschaffen, weil – vor allem in den letzen Jahren – eine zunehmend schwierige finanzielle Situation für viele Krebspatient-Innen und Angehörige entstand. Viele verlieren unverschuldet den Arbeitsplatz oder können die zusätzlichen durch die Erkrankung entstehenden Kosten (z.B. Rezeptgebühren, Fahrtspesen, Perücken, u.v.m.) nicht finanzieren.

Der Krebshilfe-Vorstand und der Spendengütesiegelprüfer haben für die Gewährung finanzieller Unterstützung Richtlinien verabschiedet. Jeder Antrag wird eingehend geprüft, aber rasch und unbürokratisch entschieden. Die Überprüfung der Unterlagen erfolgt sowohl medizinisch als auch sozialrechtlich im »8-Augen-Prinzip« innerhalb kürzest möglicher Zeit, in der Regel innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt des Antrages und der Unterlagen. 

Die AntragstellerIn erteilt das Einverständnis, dass die vorgelegten Unterlagen durch die Krebshilfe überprüft werden dürfen. Die Krebshilfe verpflichtet sich, die Daten nicht an Dritte weiterzugegeben.

In den letzten Jahren erhielten hunderte Menschen finanzielle Hilfe aus dem Krebshilfe-Soforthilfe-Fonds. Wenn Sie Menschen kennen, die verursacht durch die Krebserkrankung in finanzielle Notlage geraten sind, geben Sie bitte diese Information und den Rat, sich kostenlos an eine der über 40 Beratungsstellen der Österreichischen Krebshilfe zu wenden, weiter. 


Richtlinien für die Soforthilfe

Der Krebshilfe-Vorstand und der Spendengütesiegelprüfer haben für die Gewährung finanzieller Unterstützung Richtlinien verabschiedet. Jeder Antrag wird eingehend geprüft, aber rasch und unbürokratisch entschieden.

  • Der Lebensmittelpunkt muss in Österreich sein.
  • Persönliche Vorsprache in einer Krebshilfe-Beratungsstelle.
  • Vorlage der aktuellen medizinischen Befunde.
  • Einkommensnachweis (auch des Ehepartners und/oder der im gleichen Haushalt lebender Menschen).
  • Alle anderen rechtlichen Ansprüche müssen ausgeschöpft sein.
  • Nachweis jener Kosten/zusätzlicher Ausgaben, die aufgrund der Krebserkrankung entstanden sind und zu der Notlage führten.
  • Schriftliche Begründung/Ansuchen (das gemeinsam mit einer Krebshilfe-Beraterin erstellt wird).
  • Kosten für Alternativmedizin werden nicht übernommen.
  • Die Krebshilfe behält sich vor, fallweise weitere Nachweise und/ oder Unterlagen einzufordern, die zur Beurteilung notwendig sind.

Wenn Sie Menschen kennen, die verursacht durch die Krebserkrankung in finanzielle Notlage geraten sind, geben Sie bitte diese Information und den Rat, sich kostenlos an eine der über 40 Beratungsstellen der Österreichischen Krebshilfe zu wenden, weite

- See more at: https://www.krebshilfe.net/beratung-hilfe/beratung-hilfe/finanzielle-soforthilfe/#sthash.Itcp91jM.dpuf
Krebshilfe Österreich

Dieser Krebshilfe-Soforthilfe-Fonds wurde geschaffen, weil – vor allem in den letzen Jahren – eine zunehmend schwierige finanzielle Situation für viele Krebspatient-Innen und Angehörige entstand. Viele verlieren unverschuldet den Arbeitsplatz oder können die zusätzlichen durch die Erkrankung entstehenden Kosten (z.B. Rezeptgebühren, Fahrtspesen, Perücken, u.v.m.) nicht finanzieren.

Der Krebshilfe-Vorstand und der Spendengütesiegelprüfer haben für die Gewährung finanzieller Unterstützung Richtlinien verabschiedet. Jeder Antrag wird eingehend geprüft, aber rasch und unbürokratisch entschieden. Die Überprüfung der Unterlagen erfolgt sowohl medizinisch als auch sozialrechtlich im »8-Augen-Prinzip« innerhalb kürzest möglicher Zeit, in der Regel innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt des Antrages und der Unterlagen. 

Die AntragstellerIn erteilt das Einverständnis, dass die vorgelegten Unterlagen durch die Krebshilfe überprüft werden dürfen. Die Krebshilfe verpflichtet sich, die Daten nicht an Dritte weiterzugegeben.

In den letzten Jahren erhielten hunderte Menschen finanzielle Hilfe aus dem Krebshilfe-Soforthilfe-Fonds. Wenn Sie Menschen kennen, die verursacht durch die


Richtlinien für die Soforthilfe

Der Krebshilfe-Vorstand und der Spendengütesiegelprüfer haben für die Gewährung finanzieller Unterstützung Richtlinien verabschiedet. Jeder Antrag wird eingehend geprüft, aber rasch und unbürokratisch entschieden.

  • Der Lebensmittelpunkt muss in Österreich sein.
  • Persönliche Vorsprache in einer Krebshilfe-Beratungsstelle.
  • Vorlage der aktuellen medizinischen Befunde.
  • Einkommensnachweis (auch des Ehepartners und/oder der im gleichen Haushalt lebender Menschen).
  • Alle anderen rechtlichen Ansprüche müssen ausgeschöpft sein.
  • Nachweis jener Kosten/zusätzlicher Ausgaben, die aufgrund der Krebserkrankung entstanden sind und zu der Notlage führten.
  • Schriftliche Begründung/Ansuchen (das gemeinsam mit einer Krebshilfe-Beraterin erstellt wird).
  • Kosten für Alternativmedizin werden nicht übernommen.
  • Die Krebshilfe behält sich vor, fallweise weitere Nachweise und/ oder Unterlagen einzufordern, die zur Beurteilung notwendig sind.

Wenn Sie Menschen kennen, die verursacht durch die Krebserkrankung in finanzielle Notlage geraten sind, geben Sie bitte diese Information und den Rat, sich kostenlos an eine der über 40 Beratungsstellen der Österreichischen Krebshilfe zu wenden, weiter

Zentrales Beratungstelefon:
+43(0)732-777756
+43(0)664-3445408 - See more at:

http://www.krebshilfe-ooe.at/beratunghilfe/beratungsstellen/#sthash.gSFSLg5o.dpuf

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Zweckgewidmete Spenden von Privatpersonen und Firmen geben uns dankenswerterweise die Möglichkeit, neben kompetenter und einfühlsamer Beratung von KrebspatientInnen und Angehörigen auch finanzielle Unterstützung für jene Menschen anzubieten, die verursacht durch die Krebserkrankung in finanzielle Notlage geraten sind. - See more at: https://www.krebshilfe.net/beratung-hilfe/beratung-hilfe/finanzielle-soforthilfe/#sthash.Itcp91jM.dpuf
Zweckgewidmete Spenden von Privatpersonen und Firmen geben uns dankenswerterweise die Möglichkeit, neben kompetenter und einfühlsamer Beratung von KrebspatientInnen und Angehörigen auch finanzielle Unterstützung für jene Menschen anzubieten, die verursacht durch die Krebserkrankung in finanzielle Notlage geraten sind. - See more at: https://www.krebshilfe.net/beratung-hilfe/beratung-hilfe/finanzielle-soforthilfe/#sthash.Itcp91jM.dpuf

Zweckgewidmete Spenden von Privatpersonen und Firmen geben uns dankenswerterweise die Möglichkeit, neben kompetenter und einfühlsamer Beratung von KrebspatientInnen und Angehörigen auch finanzielle Unterstützung für jene Menschen anzubieten, die verursacht durch die Krebserkrankung in finanzielle Notlage geraten sind.

Dieser Krebshilfe-Soforthilfe-Fonds wurde geschaffen, weil – vor allem in den letzen Jahren – eine zunehmend schwierige finanzielle Situation für viele Krebspatient-Innen und Angehörige entstand. Viele verlieren unverschuldet den Arbeitsplatz oder können die zusätzlichen durch die Erkrankung entstehenden Kosten (z.B. Rezeptgebühren, Fahrtspesen, Perücken, u.v.m.) nicht finanzieren.

Der Krebshilfe-Vorstand und der Spendengütesiegelprüfer haben für die Gewährung finanzieller Unterstützung Richtlinien verabschiedet. Jeder Antrag wird eingehend geprüft, aber rasch und unbürokratisch entschieden. Die Überprüfung der Unterlagen erfolgt sowohl medizinisch als auch sozialrechtlich im »8-Augen-Prinzip« innerhalb kürzest möglicher Zeit, in der Regel innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt des Antrages und der Unterlagen. 

Die AntragstellerIn erteilt das Einverständnis, dass die vorgelegten Unterlagen durch die Krebshilfe überprüft werden dürfen. Die Krebshilfe verpflichtet sich, die Daten nicht an Dritte weiterzugegeben.

In den letzten Jahren erhielten hunderte Menschen finanzielle Hilfe aus dem Krebshilfe-Soforthilfe-Fonds. Wenn Sie Menschen kennen, die verursacht durch die Krebserkrankung in finanzielle Notlage geraten sind, geben Sie bitte diese Information und den Rat, sich kostenlos an eine der über 40 Beratungsstellen der Österreichischen Krebshilfe zu wenden, weiter. 


Richtlinien für die Soforthilfe

Der Krebshilfe-Vorstand und der Spendengütesiegelprüfer haben für die Gewährung finanzieller Unterstützung Richtlinien verabschiedet. Jeder Antrag wird eingehend geprüft, aber rasch und unbürokratisch entschieden.

  • Der Lebensmittelpunkt muss in Österreich sein.
  • Persönliche Vorsprache in einer Krebshilfe-Beratungsstelle.
  • Vorlage der aktuellen medizinischen Befunde.
  • Einkommensnachweis (auch des Ehepartners und/oder der im gleichen Haushalt lebender Menschen).
  • Alle anderen rechtlichen Ansprüche müssen ausgeschöpft sein.
  • Nachweis jener Kosten/zusätzlicher Ausgaben, die aufgrund der Krebserkrankung entstanden sind und zu der Notlage führten.
  • Schriftliche Begründung/Ansuchen (das gemeinsam mit einer Krebshilfe-Beraterin erstellt wird).
  • Kosten für Alternativmedizin werden nicht übernommen.
  • Die Krebshilfe behält sich vor, fallweise weitere Nachweise und/ oder Unterlagen einzufordern, die zur Beurteilung notwendig sind.

Wenn Sie Menschen kennen, die verursacht durch die Krebserkrankung in finanzielle Notlage geraten sind, geben Sie bitte diese Information und den Rat, sich kostenlos an eine der über 40 Beratungsstellen der Österreichischen Krebshilfe zu wenden, weite

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